zu TOP 9: Anträge auf Änderung der Beitragsordnung in 2.2 und 2.3 (Beiträge) und 6. (Inkrafttreten)
Antragsteller*innen: Vorstand
Gegenüberstellung findet sich auf startschuss.org/mv
Aufgrund einer langen Liste an von Mitgliedern und Abteilungen gewünschten Vorhaben und gesteigerten Investitionen in die Qualität des Sportangebots empfiehlt der Vorstand der Mitgliederversammlung, eine Beitragserhöhung zum 01.01.2026 zu beschließen. Hierzu entwickelt der Vorstand verschiedene Szenarien, die auf der Mitgliederversammlung vorgestellt werden. Nach einer eingehenden Diskussion möge einer der drei nachfolgenden Anträge beschlossen werden:
Antrag zu Szenario 1
Die Mitgliederversammlung möge beschließen, die Beitragsordnung in 2.2, 2.3 und 6. wie folgt zu ändern:
2.2 Ordentliche Mitglieder zahlen 35,40 EUR je Quartal.
2.3 Ordentliche Mitglieder mit einem ermäßigten Beitrag zahlen 16,50 EUR je Quartal.
- Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung ist in der vorliegenden Form von der Mitgliederversammlung des Vereins am 27.02.2014 mit unbefristeter Laufzeit beschlossen und geändert worden am: 25.03.2021, 28.03.2024, 27.03.2025. Die Änderungen treten am 01.01.2026 in Kraft.
Die Begründung erfolgt mündlich.
Antrag zu Szenario 2
Die Mitgliederversammlung möge beschließen, die Beitragsordnung in 2.2, 2.3 und 6. wie folgt zu ändern:
2.2 Ordentliche Mitglieder zahlen 39,90 EUR je Quartal.
2.3 Ordentliche Mitglieder mit einem ermäßigten Beitrag zahlen 18,00 EUR je Quartal.
- Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung ist in der vorliegenden Form von der Mitgliederversammlung des Vereins am 27.02.2014 mit unbefristeter Laufzeit beschlossen und geändert worden am: 25.03.2021, 28.03.2024, 27.03.2025. Die Änderungen treten am 01.01.2026 in Kraft.
Die Begründung erfolgt mündlich.
Antrag zu Szenario 3
Die Mitgliederversammlung möge beschließen, die Beitragsordnung in 2.2, 2.3 und 6. wie folgt zu ändern:
2.2 Ordentliche Mitglieder zahlen 47,40 EUR je Quartal.
2.3 Ordentliche Mitglieder mit einem ermäßigten Beitrag zahlen 21,00 EUR je Quartal.
- Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung ist in der vorliegenden Form von der Mitgliederversammlung des Vereins am 27.02.2014 mit unbefristeter Laufzeit beschlossen und geändert worden am: 25.03.2021, 28.03.2024, 27.03.2025. Die Änderungen treten am 01.01.2026 in Kraft.
Die Begründung erfolgt mündlich.