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Mitglieder
versammlung 27. März 2025

Moin liebes Startschuss-Mitglied!

Die nächste Mitgliederversammlung steht an.
Und wir freuen uns, Dich zu sehen.

Donnerstag, den 27. März 2025

18.00 Uhr (Einlass ab 17:30 Uhr)

Haus des Sports,
Alexander-Otto-Saal (1. OG),
Schäferkampsallee 1,
20357 Hamburg

U2 / U3 Schlump

Für Getränke ist gesorgt – wir freuen uns aber über Deinen Beitrag zum Fingerfood-Buffet!

Anträge, Informationen und Wissenswertes findest Du auf dieser Seite. Gern können Fragen zu den Berichten bereits im Vorhinein per E-Mail an buero@startschuss.org gesendet werden. Der Vorstand beantwortet diese während der Versammlung. Selbstverständlich besteht auch auf der Versammlung die Möglichkeit, spontan Fragen zu stellen.

Bei weiteren Fragen steht Dir Stef unter buero@startschuss.org oder 01604339539 zur Verfügung.

TOP   1 Begrüßung durch den Vorstand
TOP   2 Wahl der Versammlungsleitung und der Protokollführung
TOP   3 Feststellung der Beschlussfähigkeit
TOP   4 Berichte des Vorstandes
TOP   5   Bericht des Kassenwartes
TOP   6 Bericht der Kassenprüfer*innen
TOP   7 Entlastung des Vorstandes für das Jahr 2024
TOP   8 Vorstellung der Optimierung der Vereinsorganisation
TOP   9 Anträge des Vorstands auf Änderung der Beitragsordnung in 2.2 und 2.3 (Beiträge) und 6. (Inkrafttreten)
TOP   10 Antrag des Vorstands gem. § 16.2 der Satzung (Ehrenamtspauschale)
TOP   11 Wahl des Vorstandes gem. § 9.1. der Satzung
TOP   12 Wahl der Kassenprüfung gem. § 10.5 der Satzung
TOP   13 Ehrungen
TOP   14 Zwischenstand Planungen 2025 (Trainingslager, Turniere, CSD)
TOP   15 Updates aus den Abteilungen
TOP   16 Verschiedenes

zu TOP 9: Anträge auf Änderung der Beitragsordnung in 2.2 und 2.3 (Beiträge) und 6. (Inkrafttreten)

 

Antragsteller*innen: Vorstand

Gegenüberstellung findet sich auf startschuss.org/mv

 

Aufgrund einer langen Liste an von Mitgliedern und Abteilungen gewünschten Vorhaben und gesteigerten Investitionen in die Qualität des Sportangebots empfiehlt der Vorstand der Mitgliederversammlung, eine Beitragserhöhung zum 01.01.2026 zu beschließen. Hierzu entwickelt der Vorstand verschiedene Szenarien, die auf der Mitgliederversammlung vorgestellt werden. Nach einer eingehenden Diskussion möge einer der drei nachfolgenden Anträge beschlossen werden:

 

Antrag zu Szenario 1

Die Mitgliederversammlung möge beschließen, die Beitragsordnung in 2.2, 2.3 und 6. wie folgt zu ändern:

 

2.2 Ordentliche Mitglieder zahlen 35,40 EUR je Quartal.

 

2.3 Ordentliche Mitglieder mit einem ermäßigten Beitrag zahlen 16,50 EUR je Quartal.

 

  1. Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung ist in der vorliegenden Form von der Mitgliederversammlung des Vereins am 27.02.2014 mit unbefristeter Laufzeit beschlossen und geändert worden am: 25.03.2021, 28.03.2024, 27.03.2025. Die Änderungen treten am 01.01.2026  in Kraft.

 

Die Begründung erfolgt mündlich.

 

Antrag zu Szenario 2

Die Mitgliederversammlung möge beschließen, die Beitragsordnung in 2.2, 2.3 und 6. wie folgt zu ändern:

 

2.2 Ordentliche Mitglieder zahlen 39,90 EUR je Quartal.

 

2.3 Ordentliche Mitglieder mit einem ermäßigten Beitrag zahlen 18,00 EUR je Quartal.

 

  1. Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung ist in der vorliegenden Form von der Mitgliederversammlung des Vereins am 27.02.2014 mit unbefristeter Laufzeit beschlossen und geändert worden am: 25.03.2021, 28.03.2024, 27.03.2025. Die Änderungen treten am 01.01.2026  in Kraft.

 

Die Begründung erfolgt mündlich.

 

Antrag zu Szenario 3

Die Mitgliederversammlung möge beschließen, die Beitragsordnung in 2.2, 2.3 und 6. wie folgt zu ändern:

 

2.2 Ordentliche Mitglieder zahlen 47,40 EUR je Quartal.

 

2.3 Ordentliche Mitglieder mit einem ermäßigten Beitrag zahlen 21,00 EUR je Quartal.

 

  1. Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung ist in der vorliegenden Form von der Mitgliederversammlung des Vereins am 27.02.2014 mit unbefristeter Laufzeit beschlossen und geändert worden am: 25.03.2021, 28.03.2024, 27.03.2025. Die Änderungen treten am 01.01.2026  in Kraft.

 

Die Begründung erfolgt mündlich.

zu TOP 10: Antrag gemäß § 16.2 der Satzung
(Ehrenamtspauschale)

 

Antragsteller*innen: Vorstand

 

Die Mitgliederversammlung möge beschließen:

 

Jedes Vorstandsmitglied gemäß § 9 der Satzung hat für die im März 2025 beginnende Amtszeit Anspruch auf eine Vergütung von monatlich 50,00 EUR im Rahmen des § 3 Nr. 26a EStG (Ehrenamtspauschale). Die Zahlung erfolgt erstmalig für März 2025 und anschließend bis zum Ausscheiden aus dem Vorstand bzw. bis zur Wahl eines neuen Vorstandes (jeweils zum Monatsende), maximal jedoch bis einschließlich März 2026. Die Vergütung wird jeweils zum 12. des Monats ausgezahlt.

 

Begründung

 

Mit der Ehrenamtspauschale erhält ein Vorstandsmitglied eine Vergütung für den zeitlichen Aufwand seiner abteilungsübergreifenden Tätigkeit im Verein. Zusätzlich sollen auch „sehr kleine Auslagesummen“ abgedeckt werden. Der Anspruch auf Erstattung weiterer Aufwendungen und Auslagen (gegen Beleg) bleibt bestehen. Die Zahlung der Vergütung erfolgt nur nach § 3 Nr. 26a EStG. Hierbei handelt es sich um einen persönlichen Steuerfreibetrag, der die jährliche Obergrenze von 840,00 EUR nicht überschreiten darf. Daher muss jedes Vorstandsmitglied, das die Vergütung in Anspruch nehmen will, dem Verein gegenüber eine schriftliche Erklärung abgeben („Bestätigung zur Berücksichtigung der steuerfreien Vergütung i. S. d. § 3 Nr. 26a EStG für die nebenberufliche Vorstandstätigkeit bei Startschuss“).

 

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